Chorvertretung

Die Kirchen- und Posaunenchöre der Gemeinden dienen mit der Gabe der Musik im Gottesdienst und bei weiteren Gelegenheiten in der Öffentlichkeit, z.B. Abendmusik, Alten-und Krankenbesuche, Kurrendesingen- und blasen u.v.m. der Verkündigung des Wortes Gottes. Diesem Auftrag entsprechend kommen sie zu regelmäßigen Übungsstunden zusammen, um ihre Aufgaben vorzubereiten.

Einmal im Jahr kommen die Chorleiter und Chorleiterinnen, je ein VertreterIn der Chöre und die Mitglieder der kirchenmusikalischen Arbeitsausschüsse in der sog. „Chorvertretersitzung“ zusammen. Sie hören und besprechen aktuelle Anliegen im kirchenmusikalischen Leben der Gemeinden, des Kirchenbezirks, der SELK Nord und der Gesamtkirche. Die ChorvertreterInnen nehmen Berichte der Vorsitzenden, der KantorInnen und der Kassenwarte entgegen und beraten über die Ergebnisse. Sie selbst geben Informationen über die Situation ihrer Gemeinden weiter. Sie verständigen sich über nötige Schulungen und stimmen Termine ab. Bei ausreichender Sitzungszeit behandeln sie ein kirchenmusikalisches Fachthema.

Die ChorvertreterInnen haben die Aufgabe, die ehrenamtlichen Mitglieder der kirchenmusikalischen Arbeitsausschüsse in den Bezirken zu wählen und die Vertreter der Bezirke für Posaunenrat und Kirchenchorrat auf Vorschlag der KAB (Kirchenmusikalische Arbeitsausschüsse der Bezirke) zu bestätigen.

Alle Anregungen aus der Sitzung geben die Mitglieder der Chorvertretersitzung an ihre Chormitglieder und ggf. an Pfarrer und Kirchenvorstände weiter.

So bilden die ChorleiterInnen und die ChorvertreterInnen als AnsprechpartnerInnen in Sachen Kirchenmusik das Bindeglied zwischen gemeindlicher und überregionaler kirchenmusikalischer Arbeit und nehmen damit eine wichtige Funktion für die Vernetzung untereinander und die gemeinsame kirchenmusikalische Verkündigung des Wortes Gottes wahr.

Die Termine für die kommenden Chorvertretersitzungen finden Sie im Bereich Termine.