2003

Die Kirchensynode der SELK leitet erste Schritte auf dem Weg zu einem neuen Gesangbuch ein.

Die 10. Kirchensynode der SELK, Melsungen 2003, beschließt:
„Die 10. Kirchensynode greift das Anliegen … auf, Schritte auf dem Weg zu einem neuen Gesangbuch einzuleiten. Dabei soll die Option der Mitarbeit bei der Schaffung eines neuen Evangelischen Gesangbuches (EG) ebenso offen bleiben wie die Berücksichtigung der Ergebnisse von Gesangbuchkommissionen auf ökumenischer Ebene (Gotteslob, methodistisches Gesangbuch, Lutherische Kirche-Missouri-Synode u.a.). Die 10. Kirchensynode beauftragt zu diesem Zweck die Kirchenleitung, einen Gesangbuchausschuss zu berufen.“

2004

Der Gesangbuchausschuss erstellt eine Vorlage für den Allgemeinen Pfarrkonvent.

Auf der Grundlage einer Beauftragung durch die Kirchenleitung arbeiten seit Februar 2004 in dem Gesangbuchausschuss mit:

Dozent Peter Matthias Kiehl (Oberursel), Kantorin Antje Ney (Hanstedt/Nh.), Kantor Thomas Nickisch (Radevormwald), Sup. i.R. Ulrich Gotthard Schneider (Witten), Sup. Michael Voigt (Weigersdorf), Propst Manfred Weingarten (Stadthagen).
Zeitweilig wirkte der damalige Hauptjugendpastor Christian Utpatel (Homberg/Efze) mit.

Sie erstellen eine umfassende Vorlage zur Entscheidungsfindung des 10. Allgemeinen Pfarrkonventes.

2005

Der Allgemeine Pfarrkonvent empfiehlt die Erarbeitung eines neuen Gesangbuchs.

Der 10. Allgemeine Pfarrkonvent (APK) beschließt:

“Der APK empfiehlt der nächsten ordentlichen Kirchensynode die Erstellung und Einführung eines “Evangelisch-Lutherischen Gesangbuches” (Arbeitstitel ELG) zu beschließen. Dabei soll die höchst mögliche Kompatibilität zu EG und ELKG in praktisch-musikalischer Hinsicht angestrebt werden.

Die Kirchenleitung der SELK möge eine Gesangbuchkommision einsetzten. Die AG-Gesangbuch empfiehlt ein hohes Maß an personeller Kontinuität aus dem jetzigen Gesangbuchaussschuss zu wahren. Dabei ist eine Ausgewogenheit der theologischen und musikalischen Positionen zu finden (Theologen, Musiker und andere Kirchglieder).

Die Gesangbuchkommission bringt die Arbeiten möglichst so weit voran, dass der nächsten ordentlichen Kirchensynode das Konzept des “ELG” vorliegt. Den Gemeinden wird zeitgleich die Möglichkeit zur Mitarbeit gegeben.

Das Maß der Veränderbarkeit aller EG-Texte (Liedtexte und Zwischentexte im Liedstammteil; Gebete, Gebetsgottesdienste, Bekenntnisse und Beigaben im Textstammteil) wird durch die Gesangbuchommission verbindlich festgestellt und aufgezeigt.”

2006

Eine Gesangbuchkommission wird eingesetzt.

Die Kirchenleitung setzt die Empfehlung des Allgemeinen Pfarrkonventes um und beruft eine Gesangbuchkommission.

Seit Februar 2006 arbeiten die Kommissionsmitglieder an einer konzeptionellen Vorlage für die Allgemeine Kirchensynode 2007.

Der Kommission gehören folgende Personen an: Wolfgang Fenske (Berlin), Sup. Eckhard Kläs (Bad Schwartau), Kantorin Antje Ney (Hanstedt/Nh.), Kantor Thomas Nickisch (Radevormwald), Propst Johannes Rehr (Rabber), Propst i.R. Manfred Weingarten (Verden), Pfr. Jens Wittenberg (Siegen).
Kantorin Anke Nickisch (Pforzheim) wirkt als Gast der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden mit.

2007

Die Kirchensynode stimmt für die Entwicklung eines eigenständigen Gesangbuchs für die SELK.

Die Gesangbuchkommission nimmt ihre Arbeit auf.

Die Gesangbuchkommission legt der 11. Kirchensynode 2007 in Radevormwald das Konzept für ein neues Gesangbuch vor.

In der Vorlage stellt sie zwei Optionen gegenüber:

– Übernahme des EG mit SELK-Anhang
– Entwicklung eines eigenen SELK-Gesangbuchs.

Die Vor-und Nachteile beider Varianten werden diskutiert. Die Gesangbuchkommission votiert für die Entwicklung eines eigenständigen Gesangbuchs nach dem vorgelegten Konzept.

Die Mitglieder der Kirchensynode stimmen am 16. Juni 2007 mit 49 Ja-Stimmen bei 21 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen für die Entwicklung eines eigenständigen Gesangbuchs der SELK.

Mit dieser Entscheidung ist zugleich die Einsetzung einer Gesangbuchkommission durch die Kirchenleitung beschlossen, die nach der Geschäftsordnung der Kirchensynode eine zeitlich befristete Synodalkommission mit Antragsrecht ist.

Im Dezember 2007 nahm die neue Gesangbuchkommission die Arbeit am künftigen SELK-Gesangbuch auf.

Der Kommission gehören folgende Personen an:
Pfr. Peter Matthias Kiehl (Vertreter der Lit. Kommission), Sup. Eckhard Kläs (Kollegium der Superintendenten), Kantorin Antje Ney (Vorsitzende, Amt für Kirchenmusik), Kantor Thomas Nickisch (Amt für Kirchenmusik), Propst Johannes Rehr (Kirchenleitung), Propst i.R. Manfred Weingarten (Stellvertretender Vorsitzender, Kirchenleitung), Pfr. Jens Wittenberg (Jugendwerk).
Als Gast der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden arbeitet zunächst Kantorin Anke Nickisch mit. Sie setzt nach einer Beauftragung durch die Kosi III-Kommission dort ihren Tätigkeitsschwerpunkt und sagt ihre Mitwirkung in der Gesangbuchkommission ab.

Die Arbeitsfelder werden festgelegt und umgesetzt. Ökumenische Kontakte werden auf vielfältige Weise gefördert.

2008

Die Auswertung der Gemeindebefragung wird veröffentlicht.

Die Arbeit am Bekenntnisteil beginnt.

Vor der Entwicklung des Konzeptes für ein künftiges SELK-Gesangbuch führt die Gesangbuchkommission eine umfassende Gemeindebefragung durch; 2000 Kirchglieder beteiligen sich daran. Die Ergebnisse werden 2008 veröffentlicht und fließen in die künftige Arbeit am Gesangbuch ein. Sie betreffen u.a. die Liedauswahl, die Gestaltung der Gottesdienstübersichten und vermitteln Anregungen zur Sprache im Gebetsteil, zum Bekenntnisteil, zum Erscheinungsbild des Gesangbuchs.

Die Arbeitsgruppe (AG) „Bekenntnisteil“ nimmt ihre Arbeit auf. Ihr gehören Propst Johannes Rehr, Propst i.R. Weingarten und Pfr. Jens Wittenberg an; Prof. Dr. Werner Klän sagt seine Mitarbeit zu.

2009

Der Allgemeine Pfarrkonvent nimmt den Bericht der Gesangbuchkommission entgegen. Er empfiehlt die Berufung weiterer Mitglieder.

Die Arbeitsgruppe „Psalmen“ nimmt ihre Arbeit auf.

Die Arbeiten am Gebetsteil des Gesangbuchs beginnen.

Einzelne Gemeinden werden um Begutachtung von Abschnitten des Bekenntnisteils gebeten.

2009 berichtet die Gesangbuchkommission vor dem 11. Allgemeinen Pfarrkonvent über ihre Arbeit. Sie stellt neue Erkenntnisse zum Psalmengesang vor und nimmt Anregungen zur weiteren Arbeit entgegen.

Der APK empfiehlt der Kirchenleitung, zwei weitere Kommissionsmitglieder zu berufen, die weder hauptamtliche Kirchenmusiker noch Theologen sind.

Im Februar 2009 nimmt die AG-Psalmen (Kantoren Ney und Nickisch, Pfr. Peter M. Kiehl) ihre Arbeit auf.

Pfr. Dr. Christoph Barnbrock (Verden) beginnt mit Arbeiten am Gebetsteil des Gesangbuchs. Einen ersten Entwurf stellt er der Gesangbuchkommission im September 2009 vor.

Die AG „Bekenntnisteil“ legt einzelnen Gemeinden Zwischenergebnisse zur Kenntnisnahme vor mit der Bitte um Rückmeldung.

2010

Die AG „Psalmen“ erarbeitet ein Heft mit neuen Formen des Introitus -und des Psalmengesangs zur Erprobung in den Gemeinden.
Die Rückmeldungen werden veröffentlicht.

Zwei neue Kommissionsmitglieder werden gewonnen.

Die Zusammenarbeit mit der Liturgischen Kommission beginnt.

2010 veröffentlicht die AG „Psalmen“ ein Probeheft mit neuen Formen des Introitus. Einen weiteren bestandteil des Heftes bilden Psalmen mit Antwortrufen. Die Prinzipien einer neuen deutschen Gregorianik finden Anwendung. 36 Gemeinden nehmen an der Probephase in dr Fasten-und Osterzeit teil. Ergebnisse der Erprobung werden in „Lutherische Kirche“ und SELK.Info veröffentlicht.

Die Kirchenleitung bestätigt Peter Niebuhr (Braunschweig) und Tobias Göbel (Winsen/Luhe) als weitere Kommissionsmitglieder.

Nach der Neubesetzung der Liturgischen Kommission beginnt die Zusammenarbeit zwischen Liturgischer Kommission und Gesangbuchkommission. Arbeitsbereiche werden geklärt, erste Überlegungen an Gottesdienstentwürfen, Tagzeitengebeten und hinführenden Texten werden angestellt.

2011

Die Kirchensynode dankt der Gesangbuchkommission für die bisherige Arbeit und bittet sie, die Gemeinden transparent zu informieren und regelmäßig mit praktischen Erprobungen zu beteiligen. Die deutsche Gregorianik soll mit besonderer Sorgfalt behandelt werden.

2011 erstattet die Gesangbuchkommission der Kirchensynode Bericht. Diese beschließt bezüglich der Arbeit der Gesangbuchkommission:

„Die 12. Kirchensynode nimmt den Bericht der Gesangbuchkommission dankend zur Kenntnis und bittet, diesen Dank den Kommissionsmitgliedern weiterzuleiten.

Die Synode bittet die Gesangbuchkommission in allen Bereichen der Erarbeitung des Gesangbuches die Gemeinden regelmäßig mit praktischen Erprobungen zu beteiligen und für ein transparente Dokumentation der Ergebnisse zu sorgen.

Der Gesangbuchkommission wird für ihre umfangreiche Arbeit gedankt. Sie wird gebeten, bei der Verwendung der neuen deutschen Gregorianik im zu erstellenden Gesangbuch in den Gemeinden und Konventen weitere Überzeugungsarbeit zu leisten.

Die Gesangbuchkommission wird gebeten, mit der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten einen Weg zu erarbeiten, der unter Beteiligung der Kirchenbezirke eine Entscheidung über die Art der Psalmodien im neuen Gesangbuch ermöglicht.

Der Allgemeine Pfarrkonvent ist in den Entscheidungsprozeß mit einzubinden.“

Eine Konsultation zwischen dem Kollegium der Superintendenten, der Kirchenleitung und Vertretern der Gesangbuchkommission zu diesen Beschlüssen findet im März 2012 statt.

2012

Die AG „Gebetsteil“ nimmt ihre Arbeit auf.

Die AG „Bekenntnis“ schließt ihr Arbeit ab.

Der AG „Gebetsteil“ gehören nach einer Veränderung in der Besetzung seit Mai 2012 Dr. Andrea Grünhagen (Hannover), Propst Gert Kelter (Görlitz) und Kirchenrätin Doris Michel-Schmidt (Merenberg) an. Sie stellen Entwürfe zur Gestaltung des Gebetsteils vor.

Die AG „Bekenntnis“ stellt in einem dritten Beratungsgang der Gesangbuchkommission das Ergebnis der Arbeit vor.

Planungen für 2013-2015

2013 Beschluss des Allgemeinen Pfarrkonvents

2015 Entscheidung der Kirchensynode

Im Jahr 2013 wird der 12. Allgemeine Pfarrkonvent den Entwurf des neuen Gesangbuchs der SELK zur Kenntnis nehmen und einen Beschluß dazu fassen.

Im Jahr 2015 wird die 13. Kirchensynode über den Schlußentwurf entscheiden.

Auf dem Weg dorthin werden Pfarrkonvente, Bezirkssynoden, Chorvertreter und Gemeinden informiert.