SELK-Synode 2018 nimmt das neue Gesangbuch an

Der Bericht in selk_news:

"Ich stelle fest, wir haben ein neues Gesangbuch!"
SELK-Synode tagte in Stadthagen

Stadthagen, 21.4.2018 - selk - Es war exakt 11.18 Uhr am heutigen
Vormittag, als Synodalpräses Dr. Frank Keidel (Velten) auf der
Sondersynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
(SELK) in Stadthagen dem Plenum mitteilte: "Ich stelle fest, wir
haben ein neues Gesangbuch!" Soeben hatte die Synode mit großer
Mehrheit beschlossen, den "Vorentwurf III" der Gesangbuchkommission
der SELK als das neue Gesangbuch der SELK anzunehmen. Zuvor hatten
sich die stimmberechtigten Delegierten und Teilnehmenden mit
beratender Stimme in Arbeitsausschüssen und im Plenum intensiv mit
verschiedenen Einzelaspekten des Gesangbuches befasst.

So wurde im Zusammenhang mit der Frage nach den gottesdienstlichen
Lesungen im Gesangbuch ein Grundsatzbeschluss gefasst, nach dem
"die Lutherbibel in dem neuen Text von 2017 in der SELK als
offiziell geltende und zu gebrauchende Bibel für den kirchlichen
Gebrauch angenommen wird." Beschlossen wurde auch, dass "die Texte
für die gottesdienstlichen Lesungen im Regelfall aus der
Lutherbibel 2017 genommen werden", wobei gilt, dass "in begründeten
Einzelfällen für die gottesdienstlichen Lesungen die Textform von
1984 beibehalten wird." Im Blick auf die Lesungen stimmte die
Synode der Neuordnung der gottesdienstlichen Texte und Lieder
(Perikopenordnung) in der vom Kollegium der Superintendenten im
Auftrag des Allgemeinen Pfarrkonventes beschlossenen Version zu.
Diese Version, die auf einer im Vorjahr verabschiedeten Vorlage der
Evangelischen Kirche in Deutschland, der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Union
Evangelischer Kirche in der Evangelischen Kirche in Deutschland
basiert und dieser weitgehend folgt, lag den Synodalen vor. 

Auch mit dem Liedteil, dem Gebetsteil und den Verzeichnissen im
Entwurf für ein neues Gesangbuch der SELK beschäftigte sich die
Synode und markierte verschiedene redaktionelle
Anpassungserfordernisse. Zudem wurden musikalische Aspekte
thematisiert, wie sie etwa für die Begleitung der Lieder des
Gesangbuches relevant sind. Die Synode bat die Kirchenleitung, in
Zusammenarbeit mit der Gesangbuchkommission zu prüfen, ob und wie
das neue Gesangbuch in digitaler Form und in einer MIDI-Version
oder vergleichbaren Varianten angeboten werden kann.

Der Prozess zur Schaffung eines neuen Gesangbuchs hatte 2003
begonnen. 2007 stimmte die Kirchensynode der Entwicklung eines
eigenständigen Gesangbuchs zu. Im Dezember des Jahres nahm die mit
dieser Entwicklung beauftragte Gesangbuchkommission ihre Arbeit
auf. Nach der heute in Stadthagen beschlossenen Annahme des
Entwurfs für ein neues Gesangbuch würdigte SELK-Bischof Hans-Jörg
Voigt D.D. (Hannover) die komplexe Arbeit der Gesangbuchkommission
und dankte den anwesenden Mitgliedern per Handschlag persönlich.

Die verbleibenden Aufgaben hatte die Gesangbuchkommission in einer
Informationsvorlage zur Synode in Stadthagen beschrieben. Demnach
sind die Lesungstexte und Psalmen im Gottesdienstteil an die neue
Perikopenordnung anzupassen, redaktionelle Korrekturen vorzunehmen,
Abdruckrechte einzuholen und das Layout des künftigen Gesangbuchs
zu entwickeln. Für die Liedbegleitung ist geeignete Literatur zu
erstellen. Weiter heißt es in der Vorlage: "Daneben wird die
Gesangbuchkommission sich mit der Kirchenleitung und vielen anderen
verantwortlichen Gruppen unserer Kirche abstimmen und in großer
Vorfreude auf das Erscheinen des Buches Überlegungen zur Einführung
und Vermittlung entwickeln."

Die Synode, die am Donnerstag in den Räumen der Kreuzgemeinde der
SELK in Stadthagen begonnen hatte, beschäftigte sich an ihrem
heutigen Abschlusstag eingehend mit Änderungen der Geschäftsordnung
der Kirchensynode. Auslöser dafür war die Entscheidung der 13.
Kirchensynode 2015 in Hermannsburg, die bis dahin geltende
Festlegung, alle vier Jahre eine ordentliche Kirchensynode
durchzuführen, abzulösen durch die Einrichtung von Synodalperioden.
In der Grundordnung der SELK heißt es nunmehr: "Die Kirchensynode
wird für eine Synodalperiode von 4 Jahren gebildet. Die
Kirchensynode tritt höchstens einmal im Jahr und mindestens einmal
in der Synodalperiode zu einer ordentlichen Tagung zusammen." Um
die Änderungen in der Geschäftsordnung der Kirchensynode
abzubilden, war 2015 eine Synodalkommission gebildet worden, die zu
der diesjährigen Sondersynode einen Entwurf vorgelegt hatte. Dieser
Entwurf wurde in einem der Arbeitsausschüsse in Stadthagen
bearbeitet und in modifizierter Form von der Synode angenommen.

Die Synode, die an ihrem Abschlusstag mit einem von Synodalen des
Kirchenbezirks Niedersachsen-Ost gestalteten Abendmahlsgottesdienst
begonnen hatte, endete am Nachmittag mit dem Schlusswort durch
Bischof Voigt, der der gastgebenden Gemeinde und den in der
Organisation, in der Leitung und im Protokolldienst
Verantwortlichen sowie den synodalen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern für ihre Arbeit dankte. Voigt leitete auch das
Schlussgebet mit Reisesegen in der Kreuzkirche.
--------------------
Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
selk_news werden herausgegeben von der Kirchenleitung
der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK),
Schopenhauerstraße 7, 30625 Hannover,
Tel. +49-511-557808 - Fax +49-511-551588,
E-Mail selk@selk.de 
---> Informationen aus Kirche und Gemeinden in Wort und Bild
auch unter "SELK-Aktuell" auf http://www.selk.de

SELK-Sondersynode, 19.-21.04.2018

Am 21. April beschloß die Synode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche mit großer Mehrheit, den „Vorentwurf III“ der Gesangbuchkommission der SELK als das neue Gesangbuch der SELK anzunehmen. Damit kommt ein bis auf das Jahr 2003 zurückgehender Prozess zu einem Abschluss, der nun umzusetzen ist.

(nach selk-aktuell, 21.04.2018)

Tagung der Gesangbuchkommission

Die Gesangbuchkommission der SELK tagte vom 5- 6.9.2017 in den Räumlichkeiten der St. Petri Gemeinde Hannover. Der druckfrische Vorentwurf III (Auszug für den Allgemeinen Pfarrkonvent, APK) lag zur Sitzung vor. Er bildete die Grundlage für die Beratungen der Kommission über ihren Beitrag für den APK vom 6.-10.11.17 in Rehe (Westerwald).

Die Kommission sondierte außerdem offene Arbeiten bis zur Herausgabe des Gesangbuches und konkretisierte den Zeitplan für 2018. Sie nahm Informationen aus der „AG Begleitliteratur“ des Amtes für Kirchenmusik entgegen. Diese hatte am Vortag über Bläserliteratur zum Gesangbuch beraten.

Die nächste Sitzung der Gesangbuchkommission findet am 10./11.10.17 statt. Dort werden musikalische Fragen weiterentwickelt.

Vorentwurf im Kirchenbüro eingetroffen

Am 15.08. trafen die neuen Vorentwürfe für das nächste SELK-Gesangbuch im Kirchenbüro ein. Von dort aus werden sie in den nächsten Tagen und Wochen an die Pfarrämter geschickt.

Gesangbuchvorentwurf trifft in Hannover ein.

Die Gesangbuchkommission hat die Anliegen der letzten Kirchensynode aufgenommen, den Gesangbuchentwurf entsprechend weiterentwickelt und zu einem vorläufigen Abschluss gebracht.

Sie legt dem Allgemeinen Pfarrkonvent, der im November tagt, mit diesem „Auszug des „Vorentwurf III““ folgende Teile zur Abstimmung vor: Liedteil, Psalmen, Gottesdienstteil B und Gebetsteil. Alle weiteren Teile des Gesangbuchs sind bereits durch Allgemeinen Pfarrkonvent und Kirchensynode beschlossen worden.

Am 5.-6.9. kommt die Gesangbuchkommission zur nächsten Sitzung in Hannover zusammen. Sie berät über musikalische Fragen, z.B. Anwendung von Harmoniebezeichnungen im Gesangbuch, über den Zeitplan bis zur Herausgabe des Gesangbuchs und bereitet sich auf die Präsentation für den Allgemeinen Pfarrkonvent vor.

 

SELK Gesangbuchkommission tagt

Musikalische Fragen und Vorbereitung des APK

Hannover, 6.3.2017 – selk – Am Mittwoch, 8.März, trifft sich die Gesangbuchkommission der     Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hannover zur 55. Sitzung. Auf der Sitzung werden vorrangig Anträge aus der Kommissionsarbeitsgruppe „Musik“ zu behandeln sein. Unter anderem geht es dabei um Fragen zur Notation, zur Verwendung von Atemzeichen und zur
Auswahl von Melodien und Sätzen für das Gesangbuch.

Daneben werden sich die Mitglieder damit befassen, welches Material sie dem Allgemeinen Pfarrkonvent 2017 vorlegen und in welcher Form. Der Allgemeine Pfarrkonvent (APK) hat die Aufgabe, in Vorbereitung der Kirchensynode über den Liedteil des Gesangbuchs, den sogenannten „Gottesdienstteil B“, den Gebetsteil und die Psalmen zu befinden. Zu diesen Teilen hat die 13.
Kirchensynode vom APK eine Stellungnahme erbeten.

Die folgende Sitzung der Gesangbuchkommission ist dann für die Zeit vom 27. bis zum 29. März in Hannover vorgesehen.

Eine Meldung von selk_news / Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
selk_news werden herausgegeben von der Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Schopenhauerstraße 7, 30625 Hannover, Tel. +49-511-557808 – Fax +49-511-551588, E-Mail selk@selk.de
—> Informationen aus Kirche und Gemeinden in Wort und Bild auch unter „SELK-Aktuell“ auf http://www.selk.de


Gesangbuchkommission tagte

img_20161129_151725

Am 29. November kamen die Mitglieder der Gesangbuchkommission der SELK in den Räumen der St. Petri-Gemeinde, Hannover zu ihrer letzten Sitzung des Jahres 2016 zusammen.

Vorrangig ging es bei ihrem Treffen um eine genaue Zeitplanung und inhaltliche Abstimmung der Arbeit bis zum Allgemeinen Pfarrkonvent 2017.

Eine wesentliche Aufgabe besteht für die Kommission und ihre Fachgruppen in der Gestaltung des Liedteils hinsichtlich seiner textlichen und musikalischen Ausprägung.

Gesangbuchkommission tagte in Hannover

Am 20. und 21. September 2016 kamen die Mitglieder der Gesangbuchkommission der SELK in den Räumen der St. Petri-Gemeinde, Hannover zusammen.

Dabei ging es vor allem um Detailfragen, die die Mitglieder der AG Musik vorbereitet hatten wie Bezeichnungen, Verweise, Verwendung von Taktstrichen und die Aufnahme unterschiedlicher Melodien zu einem Gesang.

Vorlagen der AG Rubrizierung konnten bedacht werden, In dem Zusammenhang wurde beschlossen, im Bereich der Gesänge für den Gottesdienst eine Rubrik „Fürbittengebet“ einzuführen.

Zudem wurde über die Öffentlichkeitsarbeit der Gesangbuchkommission gesprochen. Die Kommission strebt eine Veränderung ihrer Internetpräsentation an. Sie wird eine facebook-Seite zur regelmäßigen Information über die Entwicklung des neuen Gesangbuchs einrichten und den Pfarrämtern eine digitale Präsentation zur Information von Gemeindekreisen o.ä. zur Verfügung stellen. Alle drei Projekte (Internetseite, facebook-Seite, Präsentation) befinden sich derzeit in Vorbereitung.

Bereits auf ihrer Sitzung im Juni konnte die Gesamtkommission die Beratungen und Entscheidungen zur Liedauswahl nahezu abschließen. Neben ca. 50 zusätzlichen Gesängen des 20./21. Jahrhunderts werden im neuen Gesangbuch auch mehr Kanons enthalten sein als im derzeit gebräuchlichen Evangelisch-Lutherischen Kirchengesangbuch (ELKG). Um die Kanons schnell finden zu können, soll es am Ende des Buches ein Kanonregister geben.

Die GBK-Mitglieder verständigten sich über den Zeitplan bis zum Allgemeinen Pfarrkonvent 2017.

Sie haben das Ziel, nach abschließenden Entscheidungen des Allgemeinen Pfarrkonvents 2017 und der Kirchensynode 2018 – auch bzgl. des Luthertextes 2017 und der neuen Perikopenordnung – das neue Gesangbuch 2019/2020 herausgeben zu können.

Zur Gesangbuchkommission gehören Hans-Hermann Buyken, Sup. i.R. Eckhard Kläs, Kantor Georg Mogwitz, Kantorin Antje Ney, Kantor Thomas Nickisch, Propst Johannes Rehr, Bernhard Daniel Schütze, Propst i.R. Manfred Weingarten und Pfr. Jens Wittenberg. Die Kommissionsmitglieder sind auch gerne bereit, über die Arbeit am neuen Gesangbuch zu berichten.

Klausurtagung und neue Mitglieder

Nach der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche im Juni 2015 tagte die Gesangbuchkommission am 9./10.11. 2015 erstmals mit den beiden neuen Kommissionsmitglieder.
Hans-Hermann Buyken, Kamp-Lintfort, und Bernhard Daniel Schütze, Oberursel, hatten eine Berufung der Kirchenleitung in die Gesangbuchkommission angenommen.
In der Klausurtagung im Januar 2016 befasste sich die Gesangbuchkommission erneut mit dem Liedteil, stellte den Bedarf von Liedern des 21. Jahrhunderst in unterschiedlichen Rubriken fest und erörtete die eventuelle Aufnahme alternativer Wochenlieder. Eine Arbeitsgruppe der EKD hatte im Zuge der Perikopenrevision fakultative Liedvorschläge eingebracht. Daneben standen weitere Liedvorschläge aus dem 21. Jahrhundert zur Debatte. Über diese Vorschläge stimmte die Gesangbuchkommission ab. Auf ihrer nächsten Tagung im April wird die Gesangbuchkommission die Beratungen zum Liedbestand abschließen.

Bernhard Daniel Schütze
bds

Hans-Hermann Buyken
buyken

SELK: Kirchensynode würdigt Kommissionsarbeit

Weiterarbeit am neuen Gesangbuch ermöglicht 

Hermannsburg, 13.6.2015 – selk – Am neuen Gesangbuch der Selbständigen
Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) können die Arbeiten weitergehen. Die
13. Kirchensynode der SELK verlängerte am heutigen Samstag in Hermannsburg
den Auftrag an die Gesangbuchkommission, nahm einzelne Teile des
vorliegenden Entwurfs zustimmend zur Kenntnis und bestätigte damit
Beschlüsse, die der Allgemeine Pfarrkonvent bereits gefasst hatte, unter
anderem auch zur neuen Form des Psalmodierens.

Die Kommission wurde gebeten, den Liedteil noch einmal durchzusehen und nach
Möglichkeit den Anteil neuerer Lieder zu erhöhen. Die Neuordnung der
gottesdienstlichen Lesereihen (Perikopenrevision), die im Bereich der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wie auch in der SELK gegenwärtig
in der Erprobungsphase ist, sowie die im Bereich der EKD derzeit erarbeitete
Revision des Textes der Lutherbibel, die nächstes Jahr abgeschlossen werden
soll, sollen – wenn möglich – in das neue SELK-Gesangbuch Eingang finden.

Die Synode dankte der Kommission für die umfangreiche Arbeit und verwies die
noch nicht abgestimmten Teile des Gesangbuchs an den Allgemeinen
Pfarrkonvent.

13. Kirchensynode der SELK tagt in Hermannsburg

Vom 8.6.-14.06. tagt die 13. Kirchensynode der SELK in Hermannsburg. Zahlreiche Beratungsgegenstände stehen auf der Tagesordnung. Am Mittwoch, 10.06. beginnen die Beratungen zum Gesangbuch. Im Auftrag der 11. Kirchensynode 2007 sollte die Gesangbuchkommission einen abstimmbaren Entwurf bis zum Jahr 2015 vorlegen.
Nach mehreren Beratungsgängen auf Synoden und Pfarrkonventen hat sie den „Vorentwurf II mit Ergänzungen“ erarbeitet und stellt diesen in Hermannsburg vor.
Eine Arbeitsgruppe wird sich anschließend mit den vorliegenden Anträgen zum Gesangbuch befassen und der Kirchensynode einen Vorschlag zur Weiterarbeit unterbreiten.

Bericht aus der Arbeit der Gesangbuchkommission zur 13. Kirchensynode

Antrag der Gesangbuchkommission zur 13. Kirchensnyode