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SELK-Synode 2018 nimmt das neue Gesangbuch an

Der Bericht in selk_news:

"Ich stelle fest, wir haben ein neues Gesangbuch!"
SELK-Synode tagte in Stadthagen

Stadthagen, 21.4.2018 - selk - Es war exakt 11.18 Uhr am heutigen
Vormittag, als Synodalpräses Dr. Frank Keidel (Velten) auf der
Sondersynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
(SELK) in Stadthagen dem Plenum mitteilte: "Ich stelle fest, wir
haben ein neues Gesangbuch!" Soeben hatte die Synode mit großer
Mehrheit beschlossen, den "Vorentwurf III" der Gesangbuchkommission
der SELK als das neue Gesangbuch der SELK anzunehmen. Zuvor hatten
sich die stimmberechtigten Delegierten und Teilnehmenden mit
beratender Stimme in Arbeitsausschüssen und im Plenum intensiv mit
verschiedenen Einzelaspekten des Gesangbuches befasst.

So wurde im Zusammenhang mit der Frage nach den gottesdienstlichen
Lesungen im Gesangbuch ein Grundsatzbeschluss gefasst, nach dem
"die Lutherbibel in dem neuen Text von 2017 in der SELK als
offiziell geltende und zu gebrauchende Bibel für den kirchlichen
Gebrauch angenommen wird." Beschlossen wurde auch, dass "die Texte
für die gottesdienstlichen Lesungen im Regelfall aus der
Lutherbibel 2017 genommen werden", wobei gilt, dass "in begründeten
Einzelfällen für die gottesdienstlichen Lesungen die Textform von
1984 beibehalten wird." Im Blick auf die Lesungen stimmte die
Synode der Neuordnung der gottesdienstlichen Texte und Lieder
(Perikopenordnung) in der vom Kollegium der Superintendenten im
Auftrag des Allgemeinen Pfarrkonventes beschlossenen Version zu.
Diese Version, die auf einer im Vorjahr verabschiedeten Vorlage der
Evangelischen Kirche in Deutschland, der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Union
Evangelischer Kirche in der Evangelischen Kirche in Deutschland
basiert und dieser weitgehend folgt, lag den Synodalen vor. 

Auch mit dem Liedteil, dem Gebetsteil und den Verzeichnissen im
Entwurf für ein neues Gesangbuch der SELK beschäftigte sich die
Synode und markierte verschiedene redaktionelle
Anpassungserfordernisse. Zudem wurden musikalische Aspekte
thematisiert, wie sie etwa für die Begleitung der Lieder des
Gesangbuches relevant sind. Die Synode bat die Kirchenleitung, in
Zusammenarbeit mit der Gesangbuchkommission zu prüfen, ob und wie
das neue Gesangbuch in digitaler Form und in einer MIDI-Version
oder vergleichbaren Varianten angeboten werden kann.

Der Prozess zur Schaffung eines neuen Gesangbuchs hatte 2003
begonnen. 2007 stimmte die Kirchensynode der Entwicklung eines
eigenständigen Gesangbuchs zu. Im Dezember des Jahres nahm die mit
dieser Entwicklung beauftragte Gesangbuchkommission ihre Arbeit
auf. Nach der heute in Stadthagen beschlossenen Annahme des
Entwurfs für ein neues Gesangbuch würdigte SELK-Bischof Hans-Jörg
Voigt D.D. (Hannover) die komplexe Arbeit der Gesangbuchkommission
und dankte den anwesenden Mitgliedern per Handschlag persönlich.

Die verbleibenden Aufgaben hatte die Gesangbuchkommission in einer
Informationsvorlage zur Synode in Stadthagen beschrieben. Demnach
sind die Lesungstexte und Psalmen im Gottesdienstteil an die neue
Perikopenordnung anzupassen, redaktionelle Korrekturen vorzunehmen,
Abdruckrechte einzuholen und das Layout des künftigen Gesangbuchs
zu entwickeln. Für die Liedbegleitung ist geeignete Literatur zu
erstellen. Weiter heißt es in der Vorlage: "Daneben wird die
Gesangbuchkommission sich mit der Kirchenleitung und vielen anderen
verantwortlichen Gruppen unserer Kirche abstimmen und in großer
Vorfreude auf das Erscheinen des Buches Überlegungen zur Einführung
und Vermittlung entwickeln."

Die Synode, die am Donnerstag in den Räumen der Kreuzgemeinde der
SELK in Stadthagen begonnen hatte, beschäftigte sich an ihrem
heutigen Abschlusstag eingehend mit Änderungen der Geschäftsordnung
der Kirchensynode. Auslöser dafür war die Entscheidung der 13.
Kirchensynode 2015 in Hermannsburg, die bis dahin geltende
Festlegung, alle vier Jahre eine ordentliche Kirchensynode
durchzuführen, abzulösen durch die Einrichtung von Synodalperioden.
In der Grundordnung der SELK heißt es nunmehr: "Die Kirchensynode
wird für eine Synodalperiode von 4 Jahren gebildet. Die
Kirchensynode tritt höchstens einmal im Jahr und mindestens einmal
in der Synodalperiode zu einer ordentlichen Tagung zusammen." Um
die Änderungen in der Geschäftsordnung der Kirchensynode
abzubilden, war 2015 eine Synodalkommission gebildet worden, die zu
der diesjährigen Sondersynode einen Entwurf vorgelegt hatte. Dieser
Entwurf wurde in einem der Arbeitsausschüsse in Stadthagen
bearbeitet und in modifizierter Form von der Synode angenommen.

Die Synode, die an ihrem Abschlusstag mit einem von Synodalen des
Kirchenbezirks Niedersachsen-Ost gestalteten Abendmahlsgottesdienst
begonnen hatte, endete am Nachmittag mit dem Schlusswort durch
Bischof Voigt, der der gastgebenden Gemeinde und den in der
Organisation, in der Leitung und im Protokolldienst
Verantwortlichen sowie den synodalen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern für ihre Arbeit dankte. Voigt leitete auch das
Schlussgebet mit Reisesegen in der Kreuzkirche.
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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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